Weiterbildung finanzieren
Damit Sie Ihre individuellen Pläne verwirklichen können, wird die berufliche Weiterbildung vom Bund und vom Land finanziell unterstützt. Auch der Arbeitgeber kann durch die Gewährung des Bildungsurlaubs beteiligt werden. An dieser Stelle geben wir einen Überblick:
Fördermöglichkeiten des Bundes
Aufstiegsstipendium
Ein Programm der Begabtenförderung ist das Aufstiegsstipendium. Es unterstützt finanziell das Erststudium von besonders talentierten Fachkräften mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens zweijähriger Praxiserfahrung.
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Aufstiegsstipendium
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Bewerben können sich besonders engagierte Fachkräfte, die nicht älter als 25 Jahre sind; in bestimmten Fällen können weitere drei Jahre angerechnet werden. Gefördert wird eine fachbezogene berufliche Weiterbildung.
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Weiterbildungsstipendium
Bildungsgutschein
Von der Bundesagentur für Arbeit wird der Bildungsgutschein ausgestellt. Gefördert wir die berufliche Weiterbildung für Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Beschäftigte, denen eine Kündigung bevorsteht.
Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit unter: Bildungsgutschein
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie ist ein Programm des Bundes. Gefördert werden Erwerbstätige bei Investitionen in Bildung und Weiterbildung mit einem Prämiengutschein oder mit einem Spargutschein.
Informationen zu genauen Förderungsvoraussetzungen und -leistungen erhalten Sie hier: Bildungsprämie
Fördermöglichkeiten des Landes
Bildungsscheck (Nordrhein-Westfalen)
Mit einem finanziellen Zuschuss von 50%, maximal 500 EUR kann der Bildungsscheck für berufliche Weiterbildungen zum Einsatz kommen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Bildungsscheck
Finanzierung durch den Arbeitgeber
Neben individuellen Absprachen mit dem Arbeitgeber gibt es in einigen Bundesländern auch noch die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachen ist dies beispielsweise möglich. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Mitarbeiter selbst. Allerdings besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung für einen bestimmten Zeitraum bei laufender Lohnzahlung, um an den Weiterbildungen teilnehmen zu können.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Bildungsurlaub NRW
Steuerliche Vorteile
Die Kosten für Ihre Weiterbildung können Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Beispielweise sind die Kursgebühren, die Reise- und Übernachtungskosten und Fachliteratur steuerlich absetzbar, soweit sie nicht vom Arbeitgeber erstattet werden.